Als Schüler musst du in Deutschland grundsätzlich keine Steuern zahlen, solange dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Im Jahr 2026 beträgt dieser Freibetrag 11.784 Euro pro Jahr. Verdienst du weniger, bist du steuerfrei. Verdienst du mehr, zum Beispiel durch einen Nebenjob oder Ferienjob, kann Lohnsteuer anfallen. Die folgenden Fragen erklären dir genau, wann das der Fall ist und was du dann tun kannst. Wie es für Studierende aussieht, erfährst du im Video!
Inhaltsübersicht
Ab wann müssen Schüler überhaupt Steuern zahlen?
Als Schüler musst du Steuern zahlen, wenn dein Jahreseinkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser liegt 2026 bei 11.784 Euro. Verdienst du weniger als diesen Betrag im Jahr, zahlst du keine Einkommensteuer. Der Freibetrag gilt für alle Personen in Deutschland, egal ob Schüler oder nicht.
Wichtig zu wissen: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf dein gesamtes Einkommen im Jahr. Das heißt, du kannst zum Beispiel einen Minijob haben und zusätzlich einen Ferienjob machen. Solange die Einnahmen zusammen unter 11.784 Euro bleiben, zahlst du keine Steuern.
Trotzdem kann es passieren, dass dein Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer von deinem Gehalt abzieht. Das ist keine Katastrophe. Du kannst dir dieses Geld über die Steuererklärung zurückholen. Mehr dazu findest du weiter unten.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Werkstudentenjob für Schüler?
Der wichtigste Unterschied liegt in der Verdienstgrenze und den Abgaben. Beim Minijob verdienst du bis zu 556 Euro im Monat (Stand 2026). Du zahlst dabei keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber übernimmt pauschal die Abgaben. Beim Werkstudentenjob gibt es keine feste Verdienstgrenze, aber du bist sozialversicherungspflichtig.
Für die meisten Schüler ist der Minijob die einfachste Option. Du bekommst deinen Lohn ohne Abzüge ausgezahlt und musst dich um kaum etwas kümmern. Trotzdem gilt: Wenn du mehrere Minijobs gleichzeitig hast, werden die Einnahmen zusammengerechnet. Übersteigen sie zusammen die Grenze von 556 Euro monatlich, verlierst du den Minijob-Status.
Der Werkstudentenjob ist eher für Studierende gedacht. Als Schüler wirst du diesen Begriff seltener hören. Wenn du aber als Schüler in den Ferien mehr verdienst oder einen regulären Teilzeitjob annimmst, gelten normale Lohnsteuerregeln. Dann zählt dein Jahresverdienst und du prüfst, ob du unter dem Grundfreibetrag bleibst.
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Was passiert, wenn vom Lohn zu viel Steuer abgezogen wurde?
Wenn dein Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten hat, bekommst du dieses Geld vom Finanzamt zurück. Das funktioniert über die Steuererklärung. Du gibst sie beim Finanzamt ab und das Finanzamt prüft, ob du wirklich Steuern schuldest. Wenn nicht, überweist es dir den zu viel gezahlten Betrag zurück.
Das passiert häufiger, als du denkst. Viele Arbeitgeber ziehen automatisch Lohnsteuer ab, auch wenn der Schüler am Ende des Jahres unter dem Freibetrag liegt. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber nur den monatlichen Lohn kennt und nicht weiß, wie viel du das ganze Jahr verdienst.
Damit du dein Geld zurückbekommst, brauchst du:
- Deine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber
- Deine Steueridentifikationsnummer
- Zugang zum Online-Portal ELSTER oder ein Formular vom Finanzamt
Die Steuererklärung klingt komplizierter, als sie ist. Gerade als Schüler mit einfachen Einnahmen ist sie oft in kurzer Zeit erledigt.
Müssen Schüler mit Ferienjob eine Steuererklärung abgeben?
Nein, Schüler mit Ferienjob sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Eine Pflicht entsteht nur, wenn dein Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro liegt oder wenn du mehrere Arbeitgeber hattest und bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Für die meisten Schüler gilt: freiwillig abgeben lohnt sich aber trotzdem.
Wenn dein Arbeitgeber während des Ferienjobs Lohnsteuer einbehalten hat, kannst du dir dieses Geld nur über eine freiwillige Steuererklärung zurückholen. Du hast dafür bis zu vier Jahre Zeit. Das bedeutet: Eine Steuererklärung für das Jahr 2025 kannst du noch bis Ende 2029 einreichen.
Für einen Ferienjob gibt es außerdem eine besondere Regelung. Wenn der Job auf maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate im Jahr begrenzt ist, kann dein Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal abführen. In diesem Fall zahlst du selbst keine Steuern. Frag am besten deinen Arbeitgeber, wie er das handhabt.
Zählen Taschengeld und Geschenke als steuerpflichtiges Einkommen?
Nein, Taschengeld und Geschenke von deinen Eltern oder Verwandten zählen nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Du musst dafür keine Steuern zahlen und sie auch nicht in einer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt interessiert sich nur für Einkommen aus Arbeit oder anderen Quellen wie Zinsen auf dem Konto.
Taschengeld gilt als private Zuwendung innerhalb der Familie. Es ist kein Lohn und kein Gewinn. Dasselbe gilt für Geldgeschenke zum Geburtstag oder zu Weihnachten. Selbst größere Beträge sind in der Regel kein Problem, solange sie im Rahmen der sogenannten Schenkungsfreibeträge bleiben.
Wenn du dir aber mit einem Nebenjob als Schüler Geld verdienst, sieht das anders aus. Dieses Geld ist Einkommen aus Arbeit. Es zählt zu deinem Jahresverdienst und wird mit dem Grundfreibetrag verglichen. Taschengeld und Geschenke zählen dabei nicht dazu, das ist also kein Risiko.
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